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Hier einige typische Schweizerbilder und das Schweizer "Trabi-Gesetz"
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Kübelwagen in der Region Schwarzsee (Photo 1998)
Kübelwagen Region Kaiseregg/Schwarzsee

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Sp / 29. Mai 1990 Zulassung von Personenwagen mit Zweitaktmotoren aus der DDR (Trabant, Wartburg) in der Schweiz1) Das Fahrzeug muss mindestens 24 Monate vor der Einfuhr im Ausland zum erstenmal in Verkehr gesetzt worden sein, um generell von der Typenprüfung befreit werden zu können. 2) Für solche Fahrzeuge gelten diejenigen Vorschriften, welche in Kraft waren, als das betreffende Fahrzeug zum erstenmal in Verkehr gesetzt wurde. 3) Das Fahrzeug muss sich in einem betriebssicheren Zustand (Art. 29 SVG) befinden. 4) Die folgenden Punkte sind anlässlich der Einzelprüfung zu beachten: (Massgebend ist das 1. Inverkehrsetzungsdatum) -Abgasbestimmungen
-Geräuschbestimmungen
* Geänderte Messmethode ab 01.10.77 5) Weiter ist darauf zu achten, dass auch folgende Ausrüstungsteile den Vorschriften entsprechen: -Reifen
-Bremsen
-Oelbeimischung zum Treibstoff
-Sicherheitsgurten
-Windschutzscheibe
-Lichter
-Richtungsblinker
-Scheibenwaschanlage
-Defroster
-Lenkradschloss
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